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Freiberufler und Betriebsausgaben

 
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In einem aktuellen Fall hatte ein selbständiger Diplom Ingenieur ein Zimmer in einer entfernten Stadt seiner Heimat angemietet um dort seinen Auftrag zu erledigen. Die Miete für das Zimmer wollte er als Betriebsausgabe geltend machen, dies wurde vom Finanzamt nicht akzeptiert. Vor dem Finanzgericht argumentierte er so das Hotelübernachtungen ja ebenfalls absetzbar wären und er so aber für geringere Kosten sorgen konnte. Das Finanzgericht akzeptierte lediglich die Tage an denen er auch effektiv vor Ort war und rechnete diese an.

Wer also über einen längeren Zeitraum außerhalb seines Wohnsitzes einen Auftrag hat, sollte sich lieber überlegen in ein Hotel zu gehen, dort werden alle Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 19/10/2010 11:01 am
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