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Wer mit seinem Ehepartner eine Geschäftsreise unternimmt, muss auf einige Dinge achten, damit die Ausgaben als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die Begleitung muss demnach zwingend erforderlich sein und dies muss gut begründet werden. Dies ist besonders leicht, wenn der Partner im Betrieb beschäftigt ist, ist der Partner jedoch nicht Teil des Unternehmens wird es äußerst schwierig die gesamten Kosten geltend zu machen. Besteht eine körperliche Beeinträchtigung und der Partner muss deshalb mit wird dies in der Regel auch anerkannt.
Themenstarter Veröffentlicht : 20/05/2013 1:34 pm