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Seit 2008 dürfen Selbstständige die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen, dagegen wurde reichlich geklagt und nun endlich ein Urteil gesprochen um Klarheit zu schaffen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Regelung nicht gegen verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebote verstoße. Der Körperschaftssteuersatz wurde 2008 ja ebenfalls um zehn Prozent gesenkt, dies sieht man als ausreichende Begründung an. Für Unternehmer bedeutet dies weniger Gewinn der erwirtschaftet wird, da die Kosten für die Gewerbesteuer nun zu den Privatausgaben zählen. Die Senkung der Körperschaftssteuer soll dies ausgleichen, in der Praxis ist dies jedoch nicht der Fall.
Themenstarter Veröffentlicht : 09/05/2014 2:27 pm