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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfahren entschieden, dass die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer illegal sei. Miete , Pachten und sonstige Zinsen dürften nicht bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Das führt zu einer Überbesteuerung der Unternehmen . Unternehmen die beispielsweise fast ausschließlich durch Mieten, oder Zinsen Geld verdienen, aber ansonsten keinen Umsatz machen werden hier massive benachteilt. Solche Unternehmen werden dann sehr anfällig für Krisen. Kleine Unternehmen sind ja schon seit 2008 entlastet, denn es gilt ein Zinsfreibetrag von bis zu 100.000 Euro.
Themenstarter Veröffentlicht : 19/04/2013 10:09 am