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GWG Änderungen

 
(@frank)
Honorable Member

Die Anschaffung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern hat sich in den letzten Jahren des öfteren geändert. Es wurde jedoch immer nur verschlimmbessert. Nun kann eine direkte Abschreibung erfolgen, wenn der Warenwert netto zwischen 410 Euro und 1000 euro netto liegt. Bisher musste man dies laut Afa Tabelle abschreiben. Nun hat der Unternehmen die Wahl ob er direkt abschreibt oder über die Jahre der Nutzungsdauer abschreibt. Wichtig ist, für jedes Wirtschaftsgut kann einzeln entschieden werden, es müssen keine Sammelposten mehr vorgenommen werden.

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Themenstarter Veröffentlicht : 28/01/2013 11:02 am
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