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Vorsicht bei der vorzeitigen Kündigung der Kapitallebensversicherung.
Wenn Sie eine vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung/ fondsgebundene Lebensversicherung vor Ablauf der steuerlichen Mindestlaufzeit (12 Jahren – “Rückkauf”) kündigen, erleiden Sie einen Verlust, wenn der von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlte Rückkaufswert niedriger ist als Ihre eingezahlten Beiträge.
Die im Rückkaufswert enthaltenen Zinsen müssen Sie ebenso versteuern.
Themenstarter Veröffentlicht : 11/03/2010 12:49 am