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Bewerbung: Kein Auskunftsanspruch bei Ablehnung

 
(@frank)
Honorable Member

Selbstständige kommen früher oder später in die Situation jemanden einzustellen. Lehnt man einen Bewerber ab, so hat dieser kein Recht auf Auskunft warum er abgelehnt wurde oder ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Eine Dame ist vor Gericht gezogen, da sie keine Auskunft erhalten hat warum ihre Bewerbung abgelehnt wurde. Sie vermutete eine Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechtes. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch zu Gunsten des Arbeitgebers, dieser habe keinerlei Auskunftspflichten in dem Bereich.

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Themenstarter Veröffentlicht : 06/06/2013 10:31 am
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