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Wer ein Gewerbe betreibt und weniger als 17500 Euro an Umsatz im Jahr erwirtschaftet, darf die Kleinunternehmerrelegung anwenden und muss keine Umsatzsteuer zahlen. Doch Achtung, wer eine Umsatzsteuererklärung einreicht obwohl dies nicht nötig ist, gibt dem Finanzamt zu verstehen, dass man von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machen möchte. Nur wenn sich dann größere Lücken oder Fehler einschleichen muss das Finanzamt explizit nachfragen was der Selbstständige nun eigentlich vor hat und wie er die Besteuerung möchte.
Themenstarter Veröffentlicht : 17/06/2013 10:22 am