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Alle LKW Fahrer sollten bei der Abrechnung aufpassen. Es gibt keine Übernachtungspauschalen, sofern in der Schlafkabine des LKWs übernachtet wird. Dafür darf jedoch herausgerechnet werden, was eine Dusche, Toilette und Reinigung kosten würde. An sich soll man einfach sämtliche anfallenden Kosten einreichen und dies fällt dann unter die Reisenebenkosten.
Themenstarter Veröffentlicht : 19/12/2012 12:18 pm