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Kleinunternehmer sind oftmals von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, dafür dürfen sie dann auch keinen Vorsteuerabzug machen. Doch vorsicht, wer Quittungsblöcke benutzt auf denen bereits ein Vordruck für die Umsatzsteuer steht und man diese nutze ohne die Steuer durchzustreichen läuft Gefahr die Umsatzsteuer entrichten zu müssen. Der Bundesfinanzhof hat nun in genau so einem Fall entschieden, dass die Steuer dann gezahlt werden muss. Man unterstellte dem Kleinunternehmer, dass er ja den Vorsteuerabzug hätte geltend machen können und dann keine Umsatzsteuer gezahlt hat, damit bringe er sich in eine bessere Position gegenüber Mitbewerbern.
Themenstarter Veröffentlicht : 07/03/2014 10:38 am