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Wer einen Steuerberater beauftragt sollte aufpassen, dass man nicht nur eine komprimierte Steuererklärung erhält. Diese ist nicht ausreichend, der Steuerberater sollte darauf sofort aufmerksam gemacht werden, er haftet im übrigen auch dafür, bei so einer Aktion wäre das grobes Verschulden. Fehler muss dennoch der Selbstständige zunächst ausbaden. Zuletzt sind viele Fälle vor Gericht gelandet, in denen Steuerberater der Meinung waren nur komprimierte Daten herauszugeben. Also Achtung bei der Wahl des richtigen Steuerberaters.
Themenstarter Veröffentlicht : 23/08/2013 11:45 am