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Wer seinen Betrieb im Rahmen einer Betriebsübergabe aufgeben wird, stellt sich oftmals die Frage ob die Rechtsberatungskosten zur Vorbereitung absetzbar sind. Die Frage stellt sich nun auch der Bundesfinanzhof, da das Finanzamt dies als einen privaten Vorgang sieht und die Kosten für Notar, Rechtsberatung etc. nicht anerkennen will. Wer also derzeit eine Übergabe durchführt sollte formal Einspruch einlegen und das Urteil des Bundesfinanzhofs abwarten.
Themenstarter Veröffentlicht : 20/08/2013 11:30 am