Künstlersozialabgaben sind oftmals ein Thema bei dem viele Selbstständige die Haare raufen. Auf manche Leistungen müssen nämlich derartige Abgaben gezahlt werden, die meisten wissen nicht einmal auf welche genau. Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Kontrolle zuständig, kontrolliert faktisch aber überhaupt nicht, per Gesetz werden sie nun dazu aufgefordert. Selbstständige Grafiker und Webdesigner etc. sind grundsätzlich in die Kategorie zu stellen. Anders hingegen ist es, wenn das beauftragte Unternehmen eine GmbH etc. ist, dann fallen keine Künstlersozialabgaben an. Es gilt sich genau zu informieren ob und wann die Abgaben anfallen, doch in der Praxis spielt dies eigentlich kaum bis keine Rolle, da es nur schwer nachzuvollziehen ist wer wann und wo derartige Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Selbst bei einer Prüfung durch das Finanzamt werden solche Fälle in der Regel nicht weitergegeben.
Eine gute Freundin von mir ist Theaterschauspielerin und daher auch von den Künstersozialabgaben betroffen. Sie hat sich auch schon oft über den "Bürokratiedschungel" beschwert. Da kann man nur froh sein, wenn man nicht betroffen ist.