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Entscheides sich ein Selbstständiger einen Firmen PKW zu leasen und hat im Laufe der Nutzung eine Beschädigung am Fahrzeug die zum Minderwertausgleich verpflichtet, so muss die Ausgleichszahlung ohne Mehrwertsteuer berechnet werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass derartige Zahlungen keine Mehrwertsteuer enthalten dürfen, der Grund liegt darin, dass der Minderwertausgleich keine eigenständige Leistung sei des Leasinggebers gegenüber. Schon der Bundesgerichtshof hatte vor zwei Jahren ein ähnliches Urteil gesprochen.
Themenstarter Veröffentlicht : 25/08/2013 12:40 pm