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Wer überlegt sich als LKW Fahrer selbstständig zu machen sollte aufpassen. Vor dem Landessozialgericht wurde entschieden, dass ein LKW Fahrer ohne einen eigenen LKW nicht selbstständig sei und man von einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis ausgehe. Dabei ist es auch unerheblich ob man mehrere Kunden hat für die man fährt, ausschließlich das eigene Fahrzeug belegt die Selbstständigkeit. In einem konkreten Fall musste ein Unternehmen Steuern für die Beschäftigung eines Scheinselbstständigen nachzahlen und klagte, jedoch ohne Erfolg.
Themenstarter Veröffentlicht : 04/07/2013 12:28 pm