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Es kommt vor, dass die Lohnsteuerbescheinigung schon einmal galsch ausgefüllt wird. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass Finanzgerichte in solchen Fällen zuständig sind um den Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu behandeln. Immer wenn steuerrechtliche Normen ins Spiel kommen sei das Finanzgericht zuständig. Kaum zu glauben, bisher gab es in dem Bereich noch keine Regelung wer genau eigentlich zuständig ist. Aber besser noch, einfach die Lohnsteuerbescheinigung richtig ausfüllen, dann gibt es erst keine Probleme.
Themenstarter Veröffentlicht : 28/06/2013 1:35 pm