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Neue Umsatzsteuervorschrift in Planung

 
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Für alle Selbständigen die nicht nur im Inland Lieferungen tätigen sondern auch im EU Ausland, startet das neue Jahr mit neuen Steuervorschriften bei der Umsatzsteuer. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat eingeführt, dass ein Unternehmer nachweisen muss, dass die Ware beim Kunden im EU Ausland angekommen ist. Dies verursacht bei den Unternehmen natürlich kosten, da dies schriftlich fixiert werden muss in einem einheitlichen Gelangensprotokoll. Je Protokoll fallen dann fünf bis 20 Euro an. Für Unternehmen bedeutet dies ca. zehn Milliarden Mehrkosten pro Jahr. Noch findet jedoch eine Übergangsfrist bis Juni statt, man ist also noch nicht verpflichtet die Nachweise zu führen.

Zitat
Themenstarter Veröffentlicht : 05/02/2012 12:39 pm
(@admin)
Mitglied Admin

Bürokratie wohin das Auge schaut, warum nun solche Bestätigungen führen, die auch noch vom Staat quasi gekauft werden müssen. In der Regel haben Unternehmen eigene Quittierungsbestätigungen die ausreichen sollten. Manchmal hat man das Gefühl, dass es Unternehmen immer nur weiter schwer gemacht wird und man vor allem ihr Geld aus der Tasche förmlich ziehen will.

AntwortZitat
Themenstarter Veröffentlicht : 09/02/2012 4:31 pm
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