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Wer einen Online Shop betreibt kennt die 40 Euro Klausel, nach der der Kunde die Kosten für die Rücksendung trägt wenn er die Ware zurückschickt und der Warenwert unter 40 Euro liegt. Bisher gingen die meisten Händler davon aus, dass der Gesamtwarenwert in die Berechnung der 40 Euro Klausel einfließt, doch dem ist nicht so, jede einzelne Position für sich wird betrachtet. Wenn ein Kunde für mehr als 40 Euro bestellt, die einzelnen Artikel jedoch weniger als 40 Euro kosten, so trägt der Kunde die Portokosten bei der Rücksendung. Dies hat das Amtsgericht in Augsburg vor kurzem ebenfalls so entschieden.
Themenstarter Veröffentlicht : 11/07/2013 10:49 am