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Selbstständige die beispielsweise Verträge über das Internet mit Kunden abschließen, müssen einräumen, dass die Verträge auch per E-Mail gekündigte werden können. In den AGBs darf es nicht augeschlossen werden und auf die Schriftform verwiesen werden. Dies hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Gerade wenn Verträge nur online geschlossen werden können ist diese Form der Kündigung zwingend erforderlich.
Themenstarter Veröffentlicht : 10/06/2013 1:13 pm