Benachrichtigungen
Alles löschen
Die Pfändungsfreigrenze wird ab dem kommenden Monat angehoben, demnach müssen mindestens 1045,04 Euro im Monat verbleiben, diese dürfen nicht zwangsvollstreckt werden. Muss noch Unterhalt geleistet werden, darf noch einmal ein Betrag von 393,30 einbehalten werden, für jede weitere Unterhaltsberechtigte Person je 219,12 Euro. Ist der Verdienst jedoch höher als 3203,67 Euro, so darf alles darüber hinaus vollstreckt werden. Alle zwei Jahre wird die Pfändungsfreigrenze überprüft.
Themenstarter Veröffentlicht : 27/06/2013 11:36 am