Selbstständige haben je nach Branche auch mal kein eigenes Büro, sondern nutzen das häusliche Arbeitszimmer um die Arbeit zu erledigen, oder einen Poolarbeitsplatz. Bei einem Poolarbeitsplatz sollte man darauf achten, dass man dort nicht seine gesamte Selbstständige Tätigkeit ausführt, ansonsten gibt es in der Tat Probleme mit der Anerkennung von Werbungskosten. Anders hingegen sieht es beim häuslichen Arbeitszimmer aus, hier können die Kosten im Verhältnis zur Größe des Arbeitszimmers abrechnet werden. In die Kosten fließt dann anteilig die Miete und die Nebenkosten mit ein. Bei Angestellten sieht das widerrum etwas anders aus, hier kann man nicht pauschal sagen, dass man im häuslichen Arbeitszimmer arbeitet nur weil das so mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist.
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Themenstarter Veröffentlicht : 05/06/2014 11:45 am