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Wer seinen privaten Telefonanschluss oder das Internet nutzt, kann dies als Werbungskosten geltend machen. Wer pauschal abrechnen möchte darf hierzu 20 Prozent der Kosten ansetzen, dies darf jedoch nicht mehr als 20 Euro sein pro Monat. Oder aber man führteinen Einzelnachweis, dann sind die Abzugskosten in der Höhe unbegrenzt. Auch Reperaturen an der Telefonanlage etc. dürfen dann abgesetzt werden. Für alle Selbstständigen die zuhause arbeiten ist dies evtl. eine Möglichkeit. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit alles über die Firma zu verrechnen und einen Eigenanteil privat zu versteuern.
Themenstarter Veröffentlicht : 25/06/2013 11:45 am