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Selbständigkeit ist auch bei Prostituierten die Regel, da diese ein Gewerbe betreiben sind sie natürlich auch gewerbesteuerpflichtig. Bisher galt dies nicht, jedoch hat der Bundesfinanzhof am Mittwoch sich entsprechend für die Gewerbesteuer ausgesprochen. Viele Prostituierte klagten schon gegen die Einforderung der Gewerbesteuer. Bisher war man immer der Auffassung, dass es sich bei den Einnahmen um sonstige Einkünfte handelt die mit der Einkommenssteuer abgegolten waren.
Themenstarter Veröffentlicht : 10/05/2013 4:27 pm