Der Bundesfinanzhof musste vor kurzem prüfen wie lange ein Prozess vor dem Finanzgericht andauern darf. Es wurde im Sinne der Steuerzahler entschieden. Eine zügige Erledigung des Rechtsstreits sei das Ziel um abzuwägen wie der Anspruch aussieht und ob er inhaltlich richtig ist und von welcher Qualität. Einfach Fälle sollen so in kürzerer Zeit erledigt werden, spätestens jedoch in zwei Jahren. Bei komplizierten Fällen sieht es etwas anders aus, hier dürfe es auch ruhig mehrere Jahre andauern bis man zu einer Entscheidung kommt. Oftmals wechseln während des Verfahrens noch viele Unterlagen den Betrachter was zu Zeitverögerungen kommt, zudem sind die Einarbeitungszeiten dabei deutlich länger. Wer also einen Streitfall mit dem Finanzamt hat der sich schon länger als zwei Jahre hinzieht und als unkompliziert gilt, der sollte mal auf der Urteil des Bundesfinanzhofs hinweisen.
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Themenstarter Veröffentlicht : 17/12/2013 11:02 am