Selbstständigen steht kein Rabattfreibetrag zu! Das hat das Finanzgericht entschieden.
Ein Versicherungsvertreter hatte bei “seiner” Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. Und das zum günstigeren Haustarif. Das Finanzamt hatte davon Wind bekommen und den Vertreter dazu verdonnert die Prämiendifferenz zwischen Haustarif und Kundentarif zu versteuern. Er musste damit Einkommenssteuer und Gewerbesteuer nachzahlen.
Die Klage des Versicherungsvertreters hatte das Finanzgericht abgewiesen. Alle wirtschaftlichen Vorteile, die ein Selbstständiger im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit erlange, sind als Betriebseinnahmen zu versteuern!
Hallo.
Das heißt wenn ich meinen Kunden i.d.R. allen 60€ berechne, aber einigen Kunden über einen längeren Zeitraum Rabatt von sagen wir mal 50% gebe, muss ich trotzdem Steuern für die kompletten 60€ bezahlen?! Verstehe ich das richtig?
PS: Bin kein freiberufler!
Wieso? Das ist doch ein ganzer anderer Sachverhalt und er betrifft dich gar nicht.
Ich habe es wohl falsch verstanden. Hab auch schon mit dem FA telefoniert um mich zu vergewissern 😉