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Wer bei seiner Selbstständigkeit zum Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk wird, muss unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Darunter fallen beispielsweise Anwälte, Architekten und Ärzte. Wer in seiner Arbeit noch nichtselbstständige Tätigkeiten durchführt wird dann zur Zahlung in die Rentenversicherung verdonnert. Dies hat das Sozialgericht vor kurzem entschieden. Es wird empfohlen genau abzuwägen ob sich die nichtselbstständigen Tätigkeiten mit Zahlung in die Rentenversicherungskasse überhaupt lohnen.
Themenstarter Veröffentlicht : 12/06/2013 12:48 pm