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Viele Selbstständige die einen Online Shop betreiben haben eine Funktion eingebaut, die es ermöglicht bestimmte Produkte einem Freund weiterzuempfehlen, dieser bekommt dann eine E-Mail mit dem Link zum Produkt welches für ihn interessant sein soll. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil entschieden, dass derartige Aktionen auch als Spam gelten, es spielt keine Rolle ob der Unternehmer den Kunden direkt angeschrieben hat oder ob ein vermeintlicher Freund ihn empfohlen hat. Solange keine ausdrückliche Genehmigung da ist um Werbemails verschicken zu dürfen, gilt es als Spam, dabei spielt es keine Rolle, ob dies unter Unternehmern stattfindet oder gegenüber Verbrauchern. Es drohen Geldstrafen und Unterlassungserklärungen.
Themenstarter Veröffentlicht : 19/02/2014 10:33 am