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Kosten die bei einem so genannten Statusfeststellungsverfahren entstehen, sind steuerlich absetzbar. Da sie durch das Arbeitsverhältnis notwendig werden, müssen sie vom Finanzamt auch steuerlich berücksichtigt werden. Entscheidend dafür ist, dass sie nicht nur der privaten Lebensführung dienen, sondern der damit geklärte sozialversicherungsrechtliche Status einer Person in unmittelbaren Zusammenhang mit der Honorierung seiner Arbeit steht. Ob ein Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist betrifft nicht nur das Arbeitsverhältnis an sich, sondern auch die Höhe des zu erzielenden Einkommens. Deshalb sind daraus entstehende Kosten als Werbungskosten abzusetzen.
Themenstarter Veröffentlicht : 06/08/2010 9:22 pm