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Eigentlich darf man schon seit 2006 die Kosten für einen Steuerberater nicht absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof in mehrern Fällen so entschieden. Doch es kommt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, da Steuerpflichtige dies nicht so hinnehmen. Alte Fälle hat die Finanzverwaltung nun einfach zu den Akten gelegt, wer Einspruch eingereicht hat, guckt in die Röhre, dieser wird einfach zu den Akten gelegt und fertig. Damit ist nun keine Chance mehr vorhanden die Beratungskosten abzusetzen. Einkommensbescheide die vorläufig ergangen sind, werden nun abgeändert.
Themenstarter Veröffentlicht : 11/09/2013 12:20 pm