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Selbstständige müssen seit einiger Zeit ihre Einkommenssteuererklärung ebenfalls über Elster übermitteln. Ein Versand auf Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig wenn etwa das Alter des Selbsständigen so hoch ist das es unzumutbar wäre ihn die Technik neu erlenen zu lassen oder aber der finanzielle Aufwand zu hoch sei. Die Einnahmen Überschussrechnung muss ebenfalsl elektronisch erfolgen, außer der Umsatz lag unter 17500 Euro im Jahr.
Themenstarter Veröffentlicht : 12/05/2013 12:38 pm