Sollte bei einem Selbstständigen irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür stehen, so ist in jedem Fall irgendwas schief gelaufen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Merkblatt herausgegeben wie man sich in solch einem Fall zu verhalten hat. So ist man zur Mitwirkung bei der Aufklärung der steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Die Angaben die gemacht werden müssen der Wahrheit entsprechen, es dürfen keine Beläge etc. unterschlagen werden. Geschieht dies nicht, ist ein Zwangsgeld die Folge. Allerdings gilt zu beachten, man muss sich nicht selbst einer Steuerstraftat überführen. Sollten die Ermittler einen dringenden Verdacht haben, muss man direkt mitteilen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Spätestens dann sind auch Durchsuchungen kein Problem mehr für die Finanzbehörde.
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Themenstarter Veröffentlicht : 16/11/2013 10:53 am