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Steuerschulden können nach einigen Jahren verjähren. Doch Achtung, wenn das Finanzamt eine Online Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellt, unterbricht dies die Zahlungsverjährung. Dies hat das Finanzgericht in Köln entschieden. Dies sei wie eine Außenprüfung so der Richter, gegen das Urteil wurde jedoch Revision vom Bundesfinanzhof eingelegt. Es könnte also sein das es noch gekippt wird. Wer also Steuerschulden hat und auf die Verjährung baut, sollte jedoch etwas vorsichtiger sein.
Themenstarter Veröffentlicht : 08/06/2013 10:48 am