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Wer eine Steuersoftware kauft um die Bilanz für sein Unternehmen zu erstellen, kann dies absetzen. Doch ist dem auch so, wenn man eine Software kauft die man zur Einkommenssteuer Erklärung benötigt. Hier sagt das Finanzamt ja, wer seine Steuererklärung am Computer macht, kann das Programm auch absetzen. Übrigens können auch Fahrten zum Finanzamt abgerechnet werden als Steuerberatungskosten, allerdings nur wenn man auch vor Ort mit einem Finanzbeamten spricht und nicht nur seine Steuererklärung abgibt.
Themenstarter Veröffentlicht : 28/09/2013 11:58 am