Benachrichtigungen
Alles löschen
Wer geschäftlich essen geht und dies über die Firma abrechnen möchte ist ein einige Auflagen gebunden. Der Bundesfinanzhof hat strengere Richtlinien in dem Bereich beschlossen. So muss der Name des Bewirteten auf der Rechnung vermerkt sein und zwar vom Gaststätteninhaber oder dessen Bevollmächtigten. Die Rechnung muss maschinell erstellt sein, und Eigenbelege mit Vermerken oder Kreditkartenabrechnungen reichen nicht aus.
Themenstarter Veröffentlicht : 04/01/2013 1:16 pm