Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, sollte Thermopapier vermieden werden. Thermopapier hat mittlerweile viele Einsatzgebiete bei Tankstellen, Getränkemärkten, Supermarktkassen und ähnlichem. Es ist sehr dünn und lässt sich dadurch leichter rollen. Es hat aber einen entscheidenden Nachteil. Die darauf gekauften Artikel lassen sich nicht lange genug lesen, weil diese darauf verblassen. Laut Aufbewahrungsfristen sollte aber eine solche Rechnung bis zur Steuerprüfung nicht nur aufbewahrt, sondern auch noch lesbar sein.
Ist dies nicht der Fall droht eine Steuerrückzahlung zu Lasten des Unternehmers.
Um eine Rückzahlung des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, sollte man Thermopapier vor der Ablage zuerst kopieren oder einscannen und zusammen mit der Originalrechnung abheften. Meist wird das von den Prüfern akzeptiert.