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Werbung per E-Mail ist verboten und stellt eine unzumutbare Belästigung dar. Wird jemand mit einer Werbemail konfrontiert und klagt entsprechend auf Unterlassung, so ist der Versender der Mail in der Beweispflicht um aufzuzeigen, dass der Empfänger dem Versand der Mail zugestimmt hat. E-Mail Werbung ist ausdrücklich nur erlaubt, sofern der Empfänger vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Kann das Unternehmen die Einwilligung nicht belegen, so ist eine Unterlassungserklärung auszufüllen. Für Unternehmen kann das sehr teuer werden, es wird daher angeraten nur Kunden anzuschreiben die ausdrücklich zugestimmt haben.
Themenstarter Veröffentlicht : 06/03/2014 10:23 am