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In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde eine Unterschrift auf einem Tablet PC als nichtig erklärt. Ein Darlehensvertrag wurde geschlossen und mittels Tablet PC unterzeichnet. Bei derartigen Verträgen sei jedoch eine Signatur auf Papier nötig so die Richter. Daher sollten alle Selbstständigen darauf achten die Verträge unterzeichnen lassen diese am besten immer nur schriftlich auf Papier festzuhalten. Gerade wenn es um Geld geht sollte man schon etwas stichfestes in der Hand haben.
Themenstarter Veröffentlicht : 07/06/2013 10:11 am