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Auseinandersetzungen vor Finanzgerichten dürfen keine sechs Jahre dauern, dies entschied der Bundesfinanzhof. Ein Finanzgericht habe einen Fall mehr als fünfeinhalb Jahre einfach versacken lassen ohne etwas zu tun. Den Beteiligten steht es zu Wiedergutmachung für die zu lange Zeit zu verlangen, in Form von Geldentschädigungen. Welche weitere Folgen dies für ein Finanzgericht hat ist noch nicht bekannt. Wer jedoch ein derart langes Verfahren bereits erlebt, kann nun Ansprüche stellen.
Themenstarter Veröffentlicht : 18/05/2013 11:50 am