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Ein interessanter Fall zur Rechtssprechung für Selbstständige die ein Home Office betreiben. Das Finanzgericht Baden Württemberg entschied, dass ein WC auch im Home Office nicht einem Arbeitszimmer gleichgesetzt werden kann nur weil es auch gewerblich genutzt wird. Ein Betriebsprüfer wollte die Kosten für das WC als Werbekosten anrechnen lassen. Er hat sogar Buch darüber geführt wie oft das WC betrieblich genutzt wird und wie oft privat. Das half jedoch alles nichts.
Themenstarter Veröffentlicht : 24/05/2013 11:17 am