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Wer es noch nicht mitbekommen hat, seit diesem Jahr gibt es vereinfachte Jahresabschlüsse für kleine Unternehmen. Kleinstkapitalgesellschaften deren Umsatzerlöse unter 700.000 Euro im Jahr liegen und die Bilanzsumme von weniger als 350.000 Euro vorweisen könnten von der Erleichterung Gebrauch machen. Die Bilanz muss dann nur noch das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten enthalten. Bei der Gewinn und Verlustrechnung sind ebenfalls nur noch acht Positionen nötig. Auch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr verpflichtend. Es muss jedoch eine Hinterlegung der Bilanz dort erfolgen, diese ist aber öffentlich nicht mehr einsehbar.
Themenstarter Veröffentlicht : 01/06/2013 12:15 pm