Benachrichtigungen
Alles löschen
Als Handwerker fährt man in der Regel einen Werkstattwagen, der nur selten auch als Privatfahrzeug genutzt wird. Alle Handwerke die einen solchen Zweisitzer besitzen müssen keinen Privatanteil versteuern, sofern ein privater PKW zur Verfügung steht. Ansonsten gilt die Pflicht eines Fahrtenbuches oder aber die 1% Versteuerung. In einem konkreten Beispiel klagte das Finanzamt den Privatanteil am Werkstattwagen eines Unternehmers ein. Das Gericht entschied jedoch zu Gunsten des Unternhemers, da er glaubhaft nachweisen konnte, dass er einen Privatwagen für seine privaten Fahrten nutzt. Da brauchte er auch kein Fahrtenbuch für seinen Werkstattwagen nachweisen.
Themenstarter Veröffentlicht : 17/10/2011 12:09 pm