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Wer für seinen Firmenwagen Winterreifen kauft, sollte darauf achten diese auch richtig abzusetzen. Werden Winterreifen erstmalig gekauft, so gehören diese zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs, die Abschreibung erfolgt dann zusammen mit dem Firmenwagen, bzw. mit dem Restwert, sofern die Reifen später gekauft wurden als das Fahrzeug. Werden alte Winterreifen nur erneuert, so sind dies sofort abziehbare Betriebsausgaben die man geltend machen kann. Auch Kosten für Reifeneinlagerung und den Reifenwechsel können abgesetzt werden und zählen somit zu den Betriebsausgaben.
Themenstarter Veröffentlicht : 07/11/2013 11:01 am