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Wer eine Finanzierung abgeschlossen hat oder noch abschließt und hierbei Bearbeitungsgebühren zahlen muss, der kann diese zurückfordern. Vor dem Landgeriht Bonn wurde entschieden, dass derartige Klauseln nicht gültig seien und die Bank die Bearbeitungsgebühr erstatten muss. Ein Bearbeitungsentgelt sei eine zusätzliche Zahlung die neben den Zinsen auftritt. Zur Bearbeitung und Auszahlung sei die Bank ohnehin verpflichtet, da bedarf es keiner Bearbeitungsgebühr. Die meisten Banken erstatten auf Rückfragen auch die Bearbeitungsgebühren für Verträge die nicht älter als drei Jahre alt sind.
Themenstarter Veröffentlicht : 30/04/2013 9:30 am