Wer sich die Frage gestellt hat wie eine Beteiligung bei einer Kapitalgesellschaft aussieht wenn man Freiberufler ist, der erhält nun seine Antwort vom Bundesfinanzhof. Laut BFH ist ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen zu zählen, selbst wenn die Gesellschaft in einer ganz anderen Branche tätig ist, allerdings muss eine Geschäftsbeziehung bestehen. Für jemanden der einen Kredit aufnimmt und sich in eine Firma einzukaufen bedeutet dies das er die Zinsen nur absetzen kann, sofern ein wirtschaftliches Interesse der eigenen Arbeitsleistung mit dem Unternehmen besteht.
Ist ja irgendwo auch richtig, immerhin wird man mit der Beteiligung ja auch wirtschaftlich etwas bezwecken. Wer also seinen Kredit mit in die Bilanz aufnehmen möchte, muss logischerweise auch die Firmenbeteiligung mit in die Bilanz schreiben. Andernfalls wäre es aus meiner Sicht schon fast Betrug.