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Wer sich als Hygienefrachkrankenpflegekraft selbstständig macht unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Alle Leistungen die erbracht werden, werden als umsatzsteuerfreie Leistungen berechnet. Dies entschied das Finanzgericht in Münster. Ein Fachkrankenpfleger war für Krankenhäuser im Einsatz und hat die Steuerfreiheit bei seinen Rechnungen angewandt, dass Finanzamt sah dies nicht so und klagte. Heilbehandlungen sind grundsätzlich steuerfrei so das Gericht, Krankenpfleger haben grunsätzlich also ums atzsteuerfreie Heilbehandlungen zur Durchführung, dabei sei es unerheblich ob es vorbeugende Maßnahmen sind oder nicht.
Themenstarter Veröffentlicht : 17/05/2013 1:17 pm