Wer eine Existenzgründung plant steht zumeist als erstes vor der Frage, ob er als Freiberufler oder als Selbstständiger, dh. als Gewerbetreibender, in die neue Zukunft starten möchte.
Diese Frage lässt sich allerdings meistens ganz leicht beantworten. Als Freiberufler gilt man nämlich nur, wenn man bestimmte „freie Berufe“ ausüben möchte. Dazu zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Wer nicht unter diese Kategorie fällt muss ein Gewerbe anmelden.
In Deutschland werden die freiberuflichen Tätigkeiten durch sog. Standesordnungen geregelt. Wenn man über Freiberufler spricht fallen ebenso oft Begriffe wie die Katalogberufe. Diese geben eine Ãœbersicht wer als Freiberufler tätig sein kann.
Diese Katalogberufe unterteilen sich in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, wie u.a.:
juristischen Berufe, Heilberufe, kreativen Berufe (Künstler etc.), publizistischen Berufen (Reporter etc.), pädagogische Berufe (Dozent etc.) usw.
Der Vorteil bei einem Freiberuf ist sicher das Entfallen der Gewerbesteuer. Allerdings gelten Freiberufler auch als etwas „unterbezahlt“.
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