Seit drei Jahren muss Jeder für eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt eine Gebühr zahlen – für viele Menschen schwer nachvollziehbar, ist es doch das Finanzamt das an unser sauer verdientes Geld will. Und so klagten etliche Steuerzahler mit dem Hinweis, dass es die Aufgabe des Finanzamtes wäre, für alle verständliche Angaben zu machen und auf entsprechende Fragen kostenfrei zu antworten. Leider wurde diesen Klagen nicht statt gegeben. Zuerst das Finanzgericht Baden-Württemberg, und inzwischen auch das Finanzgericht Münster bestätigen, dass die erhobene Gebühr nicht verfassungswidrig ist. Die Richter begründeten das damit, dass eine verbindliche Auskunft nicht Teil der Verpflichtung der Finanzämter wäre, sondern eine Dienstleistung darstellt, die sie sich bezahlen lassen können. Mit der Begründung kann man allerdings auch von einem Angeklagten Geld dafür verlangen, dass man ihn über die Details der ihn betreffenden Anklage aufklärt.
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