Das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wird doch nicht wie ursprünglich geplant am 1. November 2011 in Kraft treten. Der Widerstand gegen das geplante Gesetz war so groß, dass sich jetzt der Vermittlungsausschuss mit den umstrittenen Punkten beschäftigen muss. Vor allem drei Bereiche sind strittig: Die Förderdauer des Gründungszuschusses soll gekürzt werden, die Förderung von Firmen, die gezielt Jugendliche mit Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen soll nach dem Willen der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, gestrichen werden und der Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer über 50 Jahren wird gestrichen. Auch soll zukünftig den Mitarbeitern der Jobcenter die fast alleinige Entscheidungsgewalt darüber zugestanden werden, welche Arbeitssuchende die Genehmigung für einen staatlich unterstützten Wechsel in die Selbständigkeit erhalten. Da zeitgleich die dafür zur Verfügung gestellten Gelder auf ein Minimum gekürzt werden, käme die Zustimmung zu diesem Gesetz dem Ende der Gründungsförderung gleich. Unklar ist lediglich, wieso das Gesetz als „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ bezeichnet wird. Es enthält ausschließlich Budgetkürzungen und verschlechterte Rahmenbedingungen für die Wiedereingliederung Arbeitssuchender. Auch wenn die Einführung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben wurde; wer plant, sich mit staatlicher Unterstützung selbständig zu machen, sollte dies zeitnah beantragen, um noch sicher in den Genuß der derzeitigen Förderung zu kommen.
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungchancen gestoppt?
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