Es kann jedem passieren. Man eröffnet ein Modegeschäft, eine Pizzeria oder fährt als Ein-Mann-Handwerksbetrieb durchs Land. Nicht wenige dieser Selbständigen müssen nach einer bestimmten Zeit Insolvenz anmelden und haften dann mit ihrem Privatvermögen vor den Gläubigern. Experten gehen davon aus, dass 2010 45 Prozent der Insolvenzen aus dem Bereich der Selbständigen und Gewerbetreibenden kommt.
Wenn es dann an die Altersvorsorge, sprich die Rente geht, dann werden Existenzen bedroht. Hier wurde bereits 2007 das Gesetz geändert. Versicherungsverträge, die nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, bei denen keine einmalige Auszahlung vereinbart wurde und die eine lebenslange Rente als Vertragsgegenstand bietet, sollte vor Gläubigern geschützt sein. Jedoch wissen dies viele Selbständige nicht. Eine Beratung bei der Versicherung sollte in diesem Fall eingeholt werden. So können knapp 240 Tausend Euro, je nach Alter des Versicherungsnehmers, geschützt werden.