Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wurde beschlossen, dass beide Parteien die Teilzeitjobs aufwerten wollen. So soll ein Rechtsanspruch auf eine Befristung von Teilzeitarbeit für diejenigen Arbeitnehmer festgelegt werden, die aus familiären Gründen beruflich kürzer treten müssen. Das Ziel der Maßnahme ist es, der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten entgegenzutreten, wie sie beispielsweise bei der Bezahlung, den beruflichen Aufstiegschancen oder bei Qualifizierungsoptionen stattfindet.
Der DGB begrüßte die Entscheidung und verwies darauf, dass bisher für viele Frauen, die wegen ihrer Kinder nicht Vollzeit arbeiten konnten, die Teilzeit das Ende ihrer Karriere bedeutet hatte. „Einmal Teilzeit, immer Teilzeit“, erklärte die DGB-Vizepräsidentin, Elke Hannack. Sie lobte den gesetzlichen Anspruch, die Arbeitszeit nach Möglichkeit wieder aufstocken zu können. Zudem soll die Elternzeit zukünftig etwas flexibler sein, wie die SPD-Vize Manuela Schleswig, nach der Beratung der Koalitionsgruppe für Familie und Gleichstellung, bekannt gab: „Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zukünftig 24 statt zwölf Monate zwischen dem dritten und dem vierzehnten Lebensjahr des Kindes von Müttern oder Vätern in Anspruch genommen werden können. Eltern sollen flexibler und individueller entscheiden können, wie sie die Elternzeit nehmen wollen.“ Damit sollen Eltern in die Lage versetzt werden, die Elternzeit besser an die „individuellen Bedürfnisse ihres Kindes“ anzupassen.